Dichtheitsprüfung in Wort und Bild
- Flash ist Pflicht!
- © SEF-Frankfurt
Abfluss-AS-Allianz Newsletter
Wussten Sie schon, dass die Dichtheitsprüfung im Landeswassergesetz NRW nicht nur fest verankert ist, sondern auch bis zum 31.12.2015 ausgeführt sein muss?
Nein! Dann lesen Sie weiter; denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Hier erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Regelungen und Fristen.
So langsam spricht es sich herum...
Die Medien berichten darüber, die Informationsportale im Internet klären auf — bundesweit ist nach § 18b Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit DIN 1986-30 eine Erstprüfung sämtlicher Grundstücks-Entwässerungsleitungen und Schächten bis spätestens zum 31.12.2015 durchzuführen.
In diesem Zusammenhang nimmt NRW eine Vorreiter-Stellung ein. Die nordrhein-westfälische Rechtslage hat sich mit Wirkung zum 31.12.2007 grundlegend geändert:
Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungen wurde aus dem Bauordnungsrecht entfernt und § 45 BauO NW aufgehoben. Seitdem gilt eine Pflicht zur Dichtheitsprüfung auf Basis von § 61a Landeswassergesetz NRW.
Für viele Hausbesitzer und Gewerbetriebe ist die Dichtheitsprüfung nun zum Angstwort geworden. Nicht zuletzt, weil auch viele Gebäudeversicherer dazu übergehen, ältere Abwasserrohre nur noch dann zu versichern, wenn ein Dichtheitsnachweis vorgelegt wird.
Die Gebäudeversicherer verlangen als Voraussetzung für die Mitversicherung von über 10 Jahre alten Abwasserleitungen i.d.R. einen Dichtheitsnachweis gem. DIN 1986-30, der nicht älter als 5 Jahre ist. Daher sollten Sie unverzüglich Ihre Gebäudeversicherung kontaktieren, um wichtige Aspekte zu klären. Ansonsten könnten Sie beim nächsten Abwasser-Rohrschaden böse Überraschungen erleben.
Die Versicherungswirtschaft reagiert damit auf diverse Studien, wonach vor allem infolge von Muffenversatz oder Wurzeleinwuchs Abwasserleitungen auf privaten Grundstücken undicht sind. Das nordrhein-westfälische Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) geht inzwischen von 70 % undichter Abwasserleitungen auf privatem Grund und Boden aus.
In diesem Zusammenhang stellt sich immer wieder heraus, dass ein großer Teil der Abwasserleitungen nur scheinbar intakt aussehen, diese sich aber als undicht erweisen, sobald sie einer Dichtheitsprüfung, z.B. mit Wasser, unterzogen werden.
Handeln Sie umgehend: Die Frist einer Dichtheitsprüfung endet zwar 2015, aber die Inspektion von ca. 750.000 km maroder Abwasserleitungen ist nicht über Nacht zu schaffen. Zügiges handeln lohnt sich, denn wer lange wartet, muss mit ausgebuchten Kapazitäten und erhöhten Preisen rechnen.
Wichtiger Hinweis: Wir sind als sachkundiges Fachunternehmen auch bei der Stadt- Entwässerungsbetriebe Köln (STEB) aufgeführt.
Haben Sie weitere Fragen? Auf der Abfluss-AS-Allianz Internetseite finden Sie weitere wichtige Informationen zu Themen rund um Ihr Entwässerungssystem. Selbstverständlich können Sie uns jederzeit unter der für Ihre Stadt relevanten Service-Nummer anrufen oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Unsere Kundenbetreuer in Ihrer Nähe helfen Ihnen gerne weiter.
Als Pionier im Bereich Arbeiten an Abflussanlagen unterstützen und beraten wir unsere Kunden seit 1969.



